Viele Menschen unterschätzen Geräusche im Haushalt, weil sie vertraut sind. Doch ein Hochleistungsmixer, der morgens Smoothie-Eis zerkleinert, oder ein älterer Staubsauger können Schalldrücke von 80 bis 88 dB(A) erreichen – Pegel, bei denen in der Industrie bereits Gehörschutzpflicht gilt. Beim Heimwerken am Wochenende klettert der Lärmpegel noch einmal deutlich höher.
Das EU-Energielabel für leise Haushaltsgeräte
Beim Neukauf von Großgeräten (Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen) hilft das offizielle EU-Energielabel. Unten rechts auf dem Label ist der garantierte Geräuschpegel in dB(A) sowie eine Einstufung in die Luftschallemissionsklassen A bis D aufgeführt:
- Klasse A: Sehr leise (Geschirrspüler < 38–40 dB, Waschmaschine beim Schleudern < 70 dB).
- Klasse B: Leise bis durchschnittlich (Kühlschränke 35–38 dB, Geschirrspüler 41–44 dB).
- Klasse C & D: Deutlich hörbar; in offenen Wohnküchen oft störend.
Lärmverursacher in Küche und Bad minimieren
- Standmixer & Kaffeemühle: Stellen Sie das Gerät auf ein dickes Kork- oder Silikon-Topfuntersetzer. Das dämpft die Schwingungsübertragung auf die Arbeitsplatte erheblich.
- Geschirrspüler: Geschirrkörbe sorgfältig einräumen, damit Teller nicht aneinanderklappern. Sockelleisten unter der Küchenzeile abdichten.
- Waschmaschine: Antivibrationsmatte unterlegen und regelmäßig kontrollieren, ob die Kontermuttern der Stellfüße fest angezogen sind.
Schallpegel typischer Heimwerkzeuge
| Werkzeug / Maschine | Typischer Leerlaufpegel | Pegel unter Last (Arbeitsbetrieb) | Gehörschutz erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Akkuschrauber | 65 – 70 dB(A) | 75 – 80 dB(A) | Nein (bei kurzem Einsatz) |
| Exzenterschleifer | 78 – 82 dB(A) | 88 – 94 dB(A) | Ja (dringend ratsam) |
| Handkreissäge | 88 – 92 dB(A) | 98 – 105 dB(A) | Zwingend erforderlich |
| Bohrhammer in Beton | 90 – 95 dB(A) | 102 – 108 dB(A) | Zwingend erforderlich |
| Benzin-Rasenmäher | 85 – 88 dB(A) | 90 – 94 dB(A) | Ja |
Schutzmaßnahmen beim Heimwerken
In der Heimwerker-Werkstatt ist Kapselgehörschutz die beste Wahl. Er lässt sich mit einem Handgriff auf- und absetzen, verschmutzt nicht durch staubige Hände und dämpft verlässlich um 25 bis 30 dB. Achten Sie zudem darauf, Werkstücke fest einzuspannen: Vibrierendes Blech oder Holzplatten wirken wie Lautsprechermembranen und verdoppeln die Lautstärke!
Gesetzliche Regeln nach BImSchG und Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
In Deutschland regelt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) den Betrieb von 57 Gerätearten in Wohngebieten:
- Rasenmäher, Heckenscheren und Betonmischer dürfen an Werktagen (Mo–Sa) generell von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
- Besonders laute Geräte (Laubsauger, Laubbläser, Freischneider) dürfen in Wohngebieten meist nur werktags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr laufen (sofern sie nicht das EU-Umweltzeichen tragen).
- An Sonn- und Feiertagen gilt ein striktes Betriebsverbot im Freien.