Redaktionsteam von Sound Health Eating bei der redaktionellen Recherche und Qualitätssicherung
Sorgfältige Faktenprüfung: Unsere Redaktion stützt Empfehlungen auf offizielle Richtlinien von BAuA, UBA und DGUV.

Unser Leitbild und Auftrag

Lärm ist in modernen Industriegesellschaften zu einem der am meisten verbreiteten Umwelt- und Alltagsrisiken geworden. Gleichzeitig existieren viele Missverständnisse: Manche Menschen unterschätzen laute Freizeit-Events völlig, während andere durch übertriebene Werbeversprechen verunsichert werden.

Sound Health Eating schließt diese Informationslücke. Wir bieten praktische, wissenschaftsbasierte Orientierung für Erwachsene in Deutschland, die ihr Gehör schützen und ihr Wohn- und Arbeitsumfeld beruhigen möchten – realistisch, bezahlbar und ohne erhobenen Zeigefinger.

Klare Grenzen: Bildung statt Heilungsversprechen

Wir vertreten ein klares ethisches Prinzip:

  • Wir behaupten niemals, dass Lifestyle-Gewohnheiten, Lebensmittel oder Produkte Hörverluste oder Tinnitus heilen, umkehren oder diagnostizieren können.
  • Wir empfehlen Maßnahmen nach physikalischen Prinzipien (Abstand, Dauer, Dämmung), nicht nach kommerziellen Verkaufsinteressen.
  • Wir verweisen bei medizinischen Beschwerden stets auf qualifizierte Fachärzte (HNO), Hörakustiker oder Betriebsärzte.

Unsere redaktionellen Quellen

Alle Fachbeiträge auf dieser Website orientieren sich an anerkannten wissenschaftlichen und behördlichen Standards in Deutschland und Europa:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV Lärm, ASR A3.7).
  • Umweltbundesamt (UBA): Leitfäden zu Umgebungslärm, Schallpegelmessung und Schutz vor nächtlichem Lärm.
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 112-194 zur Auswahl und Benutzung von Gehörschutz.
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO): Environmental Noise Guidelines for the European Region sowie die Initiative „Make Listening Safe“.

Transparenz und Finanzierung

Das Informationsangebot ist für alle Leser kostenlos zugänglich. Falls zukünftig qualifizierte Literaturempfehlungen oder zertifizierte Schutzprodukte über Affiliate-Links verlinkt werden sollten, wird dies gemäß § 5a Abs. 4 UWG unmissverständlich als Werbung gekennzeichnet. Details hierzu finden Sie in unserem Affiliate-Hinweis.