Modernes Büro mit Akustikpaneelen, Filztrennwänden und ruhigen Arbeitszonen
Gezielte Raumakustik im Büro: Trennwände und Teppichböden schlucken Sprachschall und steigern den Arbeitsfokus.

Ob im metallverarbeitenden Betrieb, in der Schreinerei, in der Kindertagesstätte oder im Großraumbüro eines IT-Dienstleisters: Akustische Belastung am Arbeitsplatz hat viele Gesichter. Während in der Industrie der Schutz vor Gehörschäden im Vordergrund steht, kämpfen Beschäftigte im Büro vor allem mit mentaler Erschöpfung durch sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen.

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland

In Deutschland ist der Schutz der Beschäftigten vor Lärm in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in den Technischen Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV Lärm) geregelt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überwachen und konkretisieren diese Standards.

Untere und obere Auslösewerte: Was gilt ab welchem Pegel?

Kategorie Tages-Lärmexpositionspegel Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers
Untere Auslösewerte 80 dB(A) (Spitzenschalldruck 135 dB(C)) • Bereitstellung von geeignetem persönlichen Gehörschutz.
• Unterweisung der Beschäftigten über Lärmrisiken.
• Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
Obere Auslösewerte 85 dB(A) (Spitzenschalldruck 137 dB(C)) • Strikte Tragepflicht: Beschäftigte müssen Gehörschutz tragen.
• Kennzeichnung von Lärmbereichen als Pflichtbereich.
• Aufstellung eines verbindlichen Lärmminderungsprogramms.
• Regelmäßige Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt.

Akustik im modernen Büro (Desk-Sharing & Open Space)

In Büros liegt der Pegel selten über 70 dB(A) – dennoch fühlen sich viele Angestellte am Abend ausgelaugt. Der Grund: Das menschliche Gehirn kann Sprache nicht ignorieren. Sobald verständliche Worte aus einem Nachbargespräch ans Ohr dringen, versucht das Sprachzentrum des Gehirns unwillkürlich, den Inhalt zu dekodieren (sogenannter Babble-Effekt).

Nach den Arbeitsstättenregeln (ASR A3.7 "Lärm") gelten für Büroarbeitsplätze folgende Richtwerte:

  • Tätigkeiten mit hoher Konzentration: Maximal 55 dB(A) (z. B. Softwareentwicklung, Textverfassung, anspruchsvolle Analysen).
  • Mittlere Konzentrationsanforderung: Maximal 70 dB(A) (z. B. Dateneingabe, Routinetätigkeiten im Service).

Bauliche und organisatorische Lösungsansätze

Ein gutes Akustikkonzept basiert auf dem T-O-P-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Personell):

  • Technische & bauliche Maßnahmen:
    • Schallabsorbierende Stellwände aus PET-Filz oder Akustikschaumstoff zwischen den Schreibtischen.
    • Schallabsorbierende Deckenpaneele zur Minderung der Nachhallzeit.
    • Telefonboxen („Phone Booths“) für vertrauliche oder längere Telefonate.
  • Organisatorische Regeln:
    • Festlegung von "Fokus-Zonen" (Bereiche ohne Telefonate und Gespräche).
    • Verlagerung von Spontangesprächen in Kaffeeküchen oder Lounges.
  • Personelle Hilfsmittel:
    • Nutzung von Over-Ear-Headsets mit aktiver Geräuschunterdrückung.
    • Regelmäßige kurze Bildschirmpausen in ruhigen Räumen.

Ihre Rechte und Handlungsoptionen im Betrieb

Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz unter zu hohem Geräuschpegel leiden:

  1. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) an.
  2. Bitten Sie um eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbSchG inklusive einer Schallmessung.
  3. Nutzen Sie das Recht auf arbeitsmedizinische Beratung beim Betriebsarzt.